Familienrecht

Die Beratung und Vertretung in familien­recht­lichen Angelegen­heiten setzt eine beson­dere Sensi­bilität und Kompe­tenz des manda­tierten Rechts­anwaltes voraus.

Denn der Mandant befindet sich oft in einer außer­gewöhn­lich belas­tenden emotio­nalen Situa­tion. Zuerst muss die Trennung vom einst­mals geliebten Menschen voll­zogen werden. Im nächsten Schritt muss aber auch ein neues Lebens­konzept erstellt werden, bei dem die gegen­seitigen Ausgleichs­ansprüche, die finan­zielle Absicherung und der Umgang mit gemein­samen Kindern zu regeln ist.

Die wichtigsten und dringendsten Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  • Welcher Ehegatte muss dem anderen und/oder Kindern Unterhalt zahlen?
  • In welchem zeitlichen Umfang und in welcher Höhe muss Unterhalt gezahlt werden?
  • Besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich?
  • Wer bleibt in Haus oder Wohnung oder muss gar verkauft werden?
  • Was sind meine Rechte und Pflichten bezogen auf die Kinder (Sorgerecht und Umgangsrecht)?
  • Was geschieht mit vorhandenen (gemeinsamen) Schulden?

Auch wenn man in einer Trennungs­situation manchmal den Blick dafür verliert:
Am wichtigsten ist immer das Wohl vorhan­dener Kinder. Für die gemeinsamen Kinder sollte immer versucht werden, eine Beziehung zum ehemaligen Partner auf Eltern­ebene zu erhalten.
Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes kann helfen, die hohe Emotio­nalität und Verletztheit nicht „auf dem Rücken Ihrer Kinder“ auszutragen.

Ihre Kinder werden es Ihnen danken!

In unserer Kanzlei steht Ihnen Janina Goerke, die selbst verheiratet und Mutter von kleinen Zwillingen ist, mit viel Engage­ment und Erfah­rung in dieser schwie­rigen Lebens­phase mit Rat und Tat zur Seite.

Zuständiger Anwalt