Familienrecht
Die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten setzt eine besondere Sensibilität und Kompetenz des mandatierten Rechtsanwaltes voraus.
Denn der Mandant befindet sich oft in einer außergewöhnlich belastenden emotionalen Situation. Zuerst muss die Trennung vom einstmals geliebten Menschen vollzogen werden. Im nächsten Schritt muss aber auch ein neues Lebenskonzept erstellt werden, bei dem die gegenseitigen Ausgleichsansprüche, die finanzielle Absicherung und der Umgang mit gemeinsamen Kindern zu regeln ist.
Die wichtigsten und dringendsten Fragen in diesem Zusammenhang sind:
- Welcher Ehegatte muss dem anderen und/oder Kindern Unterhalt zahlen?
- In welchem zeitlichen Umfang und in welcher Höhe muss Unterhalt gezahlt werden?
- Besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich?
- Wer bleibt in Haus oder Wohnung oder muss gar verkauft werden?
- Was sind meine Rechte und Pflichten bezogen auf die Kinder (Sorgerecht und Umgangsrecht)?
- Was geschieht mit vorhandenen (gemeinsamen) Schulden?
Auch wenn man in einer Trennungssituation manchmal den Blick dafür verliert:
Am wichtigsten ist immer das Wohl vorhandener Kinder. Für die gemeinsamen Kinder sollte immer versucht werden, eine Beziehung zum ehemaligen Partner auf Elternebene zu erhalten.
Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwaltes kann helfen, die hohe Emotionalität und Verletztheit nicht „auf dem Rücken Ihrer Kinder“ auszutragen.
Ihre Kinder werden es Ihnen danken!
In unserer Kanzlei steht Ihnen Janina Goerke, die selbst verheiratet und Mutter von kleinen Zwillingen ist, mit viel Engagement und Erfahrung in dieser schwierigen Lebensphase mit Rat und Tat zur Seite.