Unternehmensnachfolge

Im klassischen Familien­unter­nehmen über­schneiden sich die drei Systeme: Familie, Unter­nehmen und Gesell­schafter.

Aus der Verbin­dung von Unter­nehmen, Familie und dem Eigen­tum in Familien­unter­nehmen resul­tieren deshalb sehr spezi­fische Dyna­miken. Das familien­geführte Unter­nehmen muss sich nicht nur als Unter­nehmen, sondern auch als Familien­system begreifen und beob­achten.

Um ein solches Unter­nehmen insbe­sondere unter Gesichts­punkten der Unter­nehmens­nach­folge beraten zu können, muss der beauf­tragte Rechts­anwalt dieses System verstehen und durch­dringen. Dabei sind die oft erheb­lichen Probleme aus den diversen Rechts­gebieten, wie dem Gesell­schafts- oder Steuer­recht genauso im Blick zu halten wie die des Familien- und Erbrechts. Weil die Planung der Unter­nehmens­nachfolge ein lang­fristiger Prozess ist, sollten Sie nicht warten, bis eine Regelung durch die Umstände erzwungen wird.

Rechts­anwalt Menzel berät Sie auf den Gebieten der Unter­nehmens­nach­folge umfassend und kompe­tent, mit Blick auf die Harmonie in Ihrer Familie. Rechts­anwalt Menzel verfügt dabei über jahre­lange Praxis in der Beratung von Familien­unter­nehmen.

Dinge, die in der Beratung in jedem Fall Berücksichtigung finden sollten, sind:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Testament/Erbvertrag
  • Ehevertrag
  • Vorsorgevollmacht

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