Unternehmensnachfolge
Im klassischen Familienunternehmen überschneiden sich die drei Systeme: Familie, Unternehmen und Gesellschafter.
Aus der Verbindung von Unternehmen, Familie und dem Eigentum in Familienunternehmen resultieren deshalb sehr spezifische Dynamiken. Das familiengeführte Unternehmen muss sich nicht nur als Unternehmen, sondern auch als Familiensystem begreifen und beobachten.
Um ein solches Unternehmen insbesondere unter Gesichtspunkten der Unternehmensnachfolge beraten zu können, muss der beauftragte Rechtsanwalt dieses System verstehen und durchdringen. Dabei sind die oft erheblichen Probleme aus den diversen Rechtsgebieten, wie dem Gesellschafts- oder Steuerrecht genauso im Blick zu halten wie die des Familien- und Erbrechts. Weil die Planung der Unternehmensnachfolge ein langfristiger Prozess ist, sollten Sie nicht warten, bis eine Regelung durch die Umstände erzwungen wird.
Rechtsanwalt Menzel berät Sie auf den Gebieten der Unternehmensnachfolge umfassend und kompetent, mit Blick auf die Harmonie in Ihrer Familie. Rechtsanwalt Menzel verfügt dabei über jahrelange Praxis in der Beratung von Familienunternehmen.
Dinge, die in der Beratung in jedem Fall Berücksichtigung finden sollten, sind:
- Gesellschaftsvertrag
- Testament/Erbvertrag
- Ehevertrag
- Vorsorgevollmacht