IT-/Vertragsrecht
Unter dem Begriff „IT-Recht“ wird ein Rechtsgebiet zusammengefasst, welches sich aus verschiedensten Teilbereichen unserer Rechtsordnung gebildet hat. Wir beraten in diesem Segment regelmäßig Firmenkunden, aber auch Privatpersonen.
Zuständiger Anwalt
Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Teilbereiche:
Insbesondere der Bereich des E-Commerce und der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich des Onlinehandels unterfällt diesem Rechtsgebiet. Dies gilt ebenso für die Durchsetzung von Verbraucherrechten oder Gewährleistungsrechten im Bereich des Onlinekaufs.
Das Urheberrecht schützt die Rechte an einem Werk für dessen Urheber.
Vielfach werden diese Rechte insbesondere bei der Nutzung von Internettauschbörsen verletzt, oder eine Verletzung wird behauptet. Wir helfen Ihnen, wenn Sie in einem solchen Fall abgemahnt wurden und prüfen, ob eine Zahlung geleistet werden muss.
Ziel des Datenschutzrechts ist es, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und rechtlich geschützte Geheimnisse – insbesondere das -Telekommunikationsgeheimnis– zu gewährleisten und dabei einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und berechtigten Interessen der Allgemeinheit und staatlicher und privater datenverarbeitender Stellen zu schaffen.
Das deutsche Datenschutzrecht stellt dabei bereits an Einzelunternehmen hohe Anforderungen. Aus organisatorischer Sicht sind aber neben diesen Anforderungen (z.B. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten) auch Aspekte des Länderübergreifenden Datenaustausches zu beachten.
Auch die proaktive Wahrung von Betroffenenrechten gemäß § 4 Abs. 3, §§ 33 ff BDSG ist in der Praxis nicht zu unterschätzen.