IT-/Vertragsrecht

Unter dem Begriff „IT-Recht“ wird ein Rechtsgebiet zusammengefasst, welches sich aus verschiedensten Teilbereichen unserer Rechtsordnung gebildet hat. Wir beraten in diesem Segment regelmäßig Firmenkunden, aber auch Privatpersonen.

Zuständiger Anwalt

Unsere Beratungstätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Teilbereiche:

Allgemeines und besonderes Zivilrecht

Insbesondere der Bereich des E-Commerce und der Ausgestaltung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen im Bereich des Online­handels unterfällt diesem Rechts­gebiet. Dies gilt ebenso für die Durch­setzung von Verbraucher­rechten oder Gewähr­leistungs­rechten im Bereich des Onlinekaufs.

Urheberrecht

Das Urheber­recht schützt die Rechte an einem Werk für dessen Urheber.
Vielfach werden diese Rechte insbe­sondere bei der Nutzung von Internet­tausch­börsen verletzt, oder eine Verletzung wird behauptet. Wir helfen Ihnen, wenn Sie in einem solchen Fall abgemahnt wurden und prüfen, ob eine Zahlung geleistet werden muss.

Datenschutzrecht

Ziel des Daten­schutz­rechts ist es, die infor­matio­nelle Selbst­bestim­mung des Einzelnen und rechtlich geschützte Geheim­nisse – insbe­sondere das -Tele­kommu­nika­tions­geheimnis– zu gewähr­leisten und dabei einen Ausgleich zwischen dem Daten­schutz des Einzelnen und berech­tigten Interessen der Allgemein­heit und staatlicher und privater daten­verarbei­tender Stellen zu schaffen.

Das deutsche Daten­schutz­recht stellt dabei bereits an Einzel­unter­nehmen hohe Anfor­derungen. Aus organi­sato­rischer Sicht sind aber neben diesen Anfor­derungen (z.B. Bestellung eines Daten­schutz­beauf­tragten) auch Aspekte des Länder­übergreifen­den Daten­aus­tausches zu beachten.

Auch die proaktive Wahrung von Betroffenen­rechten gemäß § 4 Abs. 3, §§ 33 ff BDSG ist in der Praxis nicht zu unter­schätzen.