Prüfungsrecht
Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten von der Schulklausur bis zum universitären Abschluss. Wenn eine Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet oder Ihnen ein Täuschungsversuch vorgeworfen wird, sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. In vielen Fällen ist es möglich, erfolgreich Widerspruch gegen die Entscheidung der Prüfungskommission einzulegen oder auch zu klagen.
Auch eine Chancenungleichheit brauchen Sie nicht einfach hinzunehmen. Wenn die Prüfung durch Lärm oder sonstige Beeinträchtigungen gestört wurde, besteht ebenfalls die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Wichtig ist, dass Sie nach der missglückten Prüfung ein genaues Protokoll des Prüfungsverlaufs niederschreiben und zum Beratungstermin mitbringen. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in unserem Hause, da häufig Ausschlussfristen zu beachten sind.
Jede Prüfung ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft – Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Ein Beratungsgespräch im Rahmen einer Erstberatung kostet je nach Beratungsaufwand zwischen 100 Euro und 190 Euro zzgl. MwSt. Sollten wir Sie danach weiter vertreten, entfällt diese Gebühr selbstverständlich.
Eine Erstberatung führen wir selbstverständlich auch im Rahmen von Beratungshilfe durch. Dabei reduzieren sich Ihre Kosten auf 15 Euro.