Prüfungsrecht

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen prüfungs­rechtlichen Ange­legen­heiten von der Schul­klausur bis zum universi­tären Abschluss. Wenn eine Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet oder Ihnen ein Täuschungs­versuch vorge­worfen wird, sollten Sie sich unbe­dingt rechtlich beraten lassen. In vielen Fällen ist es möglich, erfolg­reich Wider­spruch gegen die Entschei­dung der Prüfungs­kommission einzu­legen oder auch zu klagen.

Auch eine Chancen­ungleich­heit brauchen Sie nicht einfach hinzu­nehmen. Wenn die Prüfung durch Lärm oder sonstige Beein­trächti­gungen gestört wurde, besteht ebenfalls die Möglich­keit, gegen die Entschei­dung vorzugehen.

Wichtig ist, dass Sie nach der miss­glückten Prüfung ein genaues Protokoll des Prüfungs­verlaufs nieder­schreiben und zum Beratungs­termin mitbringen. Verein­baren Sie schnellst­möglich einen Termin in unserem Hause, da häufig Ausschluss­fristen zu beachten sind.

Jede Prüfung ist wichtig für Ihre berufliche Zukunft – Wir helfen Ihnen bei der Durch­setzung Ihrer Rechte!

Ein Beratungs­gespräch im Rahmen einer Erst­beratung kostet je nach Beratungs­aufwand zwischen 100 Euro und 190 Euro zzgl. MwSt. Sollten wir Sie danach weiter vertreten, entfällt diese Gebühr selbst­verständlich.
Eine Erst­beratung führen wir selbst­verständlich auch im Rahmen von Beratungs­hilfe durch. Dabei reduzieren sich Ihre Kosten auf 15 Euro.

Zuständiger Anwalt