Zivilrecht

Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts vertreten wir Sie mit lang­jähriger Erfahrung. Besonders unter dem Aspekt der Wirtschaft­lichkeit finden wir für Sie Lösungen.

Rechts­anwalt Menzel betätigt sich seit Jahren im Bereich der Juristen­ausbildung oder vermittelt die hier relevanten Bereiche in anderen Studien­gängen. Deswegen finden Sie in unserem Hause eine hohe und aktuelle Kompe­tenz in Hinblick auf den oft schwierigen Umgang mit den verschie­denen Rechten im Zusammen­hang mit Schlecht­leistungen im Vertrags­verhältnis. Die Geltend­machung von Gewähr­leistungs­ansprüchen kommt als Lösung genauso in Betracht wie der Rücktritt vom Vertrag oder die Minderung.

Frau Rechtsanwältin Goerke verfügt ebenfalls über viel Erfahrung im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und ist stets darauf bedacht die Interessen ihrer Mandanten effizient und professionell durchzusetzen.

Wir fordern für Sie außerdem Schmerzens­geld und Schaden­ersatz wegen erlittener Verlet­zungen oder wehren Forde­rungen gegen Sie ab. Bei der Bezif­ferung eines angemes­senen Schmerzens­geldes werten wir für Sie die die aktuelle Recht­sprechung aus und benennen auf diese Weise einen realis­tisch einklag­baren Betrag.

Dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts ordnen wir unter anderem die folgenden Bereiche zu:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Mängelgewährleistung
  • Rücktritt
  • Minderung
  • Nutzungsentschädigung
  • Nutzungsausfall
  • Aufwandsentschädigung
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

Zuständige Anwälte